89 Jahre altem Mann droht Zwangsräumung! Bündnis für bezahlbaren Wohnraum und „Recht auf Stadt“ Köln unterstützen Berufungsklage von Hans Liedloff
Hans Liedloff lebt seit nun 50 Jahren in seiner Mietwohnung in Düsseldorf-Garath. Doch seit 2008 erschweren ihm Rechtsstreitigkeiten mit seinen Vermietern das Leben. Dem 100 % schwerbehinderten und fast blinden Mann droht nun die Zwangsräumung.
Bereits vor Jahren entbrannte der Rechtsstreit wegen angeblicher Mietrückstände und notwendiger, jedoch nicht durchgeführter Sanierungen. Letztlich wehrte sich Hans Liedloff mit einer Anzeige gegen seine Vermieter. Dies nahmen sie zum Anlass, eine Räumungsklage gegen den hoch betagten Witwer anzustreben. Dieses Verfahren wird nun am kommenden Donnerstag in einer Berufungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt.
Unterstützung suchte Hans Liedloff nun gemeinsam mit Kalle aus Köln, der im April 2014 zwangsgeräumt wurde, beim Bündnis für bezahlbaren Wohnraum Düsseldorf.
„Es ist unfassbar, welchem Stress Hans Liedloff ausgesetzt wird. Eine drohende Zwangsräumung bedeutet eine massive persönliche Belastung“, sagt Kalle Gerigk als Betroffener einer Zwangsräumung. „Gemeinsam mit den erfahrenen Unterstützer_innen aus Köln werden wir nicht zulassen, dass Hans Liedloff seine Wohnung verlieren wird“, ergänzt Julia von Lindern, Sprecherin des Bündnis‘ für bezahlbaren Wohnraum in Düsseldorf.
Hans Liedloff darf (vorerst) bleiben! Zwangsräumung ausgesetzt! Außergerichtliches Verfahren wird nun doch angestrebt!
Über 40 Menschen protestierten vor dem Landgericht und begleiteteten Hans Liedloff in den Gerichtssaal. Zu Beginn der Verhandlung überraschte der Anwalt der Vermieter die Anwesenden mit einem versöhnlichen Gesprächsangebot: er werde versuchen, seine Mandant_innen von einer außergerichtlichen Einigung zu überzeugen.
Dieses Angebot wurde von Hans Liedloff, seinem Anwalt sowie dem anwesenden Richter sehr begrüßt. Die Frist zur außergerichtlichen Vereinbarung wurde auf den 06.11.14 um 14.00 Uhr terminiert.
Nun bleibt abzuwarten, welche Lösung beide Parteien finden werden. Festzuhalten ist: