An den Oberbürgermeister,
die Ratsmitglieder der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen,
FDP, DIE LINKE und den Ratspiraten im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
13.08.2019
Wichtige Hinweise zur Wohnraumschutzsatzung/ Zweckentfremdungssatzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, sind ein Zusammenschluss von verschiedenen Organisationen und Initiativen, die sich mit der schwierigen Wohnungssituation in Düsseldorf seit Jahren befassen. Wir kämpfen für eine Wohnungspolitik, die sicherstellt, dass alle Düsseldorfer*innen in einer angemessenen und für sie bezahlbaren Wohnung in Würde leben können.
Die Situation in Düsseldorf entspricht dieser Anforderung bisher in keiner Weise. Es fehlen mindestens 50.000 Wohnungen, die für niedrige und mittlere Einkommen bezahlbar sind. Die Ideologie „bauen, bauen, bauen“ hat dazu geführt, dass immer mehr Luxusmiet- und -eigentumswohnungen entstanden sind, die große Teile der Bevölkerung nicht bezahlen können.
So gibt es in Düsseldorf nicht zu wenig Wohnungen, sondern überwiegend die „falschen“ Wohnungen. Auch bisher noch bezahlbare Wohnungen werden zunehmend als Spekulationsobjekte oder als Tourist*innenwohnungen missbraucht.So ist es zunächst erfreulich, dass der Stadtrat sich endlich entschlossen hat, mit einer Wohnraumschutzsatzung gegen diesen Missstand vorzugehen. Sie kann ein wirkungsvolles Instrument sein.
Am 29. August soll in einer Sondersitzung des Rates darüber entschieden werden. Es liegen zwei Entwürfe vor: einer von der Ampel-Kooperation und einer von der Fraktion der Linkspartei. Wir gehen davon aus, dass der Entwurf der Ampel mehrheitlich angenommen wird.
Wir haben uns mit dem Entwurf befasst und festgestellt, dass er erhebliche Mängel aufweist und in dieser Form nicht dazu geeignet ist, die Wohnungssituation in Düsseldorf zu verbessern. Zum Teil sind Formulierungen missvertändlich und bieten Raum für langwierige juristische Auseinandersetzungen, zum Teil sind Fristen sehr großzügig ausgelegt, zum Teil fehlen wirkungsvolle Maßnahmen, die Zweckentfremdung unattraktiv machen.
Mit kleinen Änderungen wäre dies aber durchaus zu korrigieren.
Daher
möchten wir Sie bitten, bei der Beratung und Beschlussfassung darauf
zu achten, dass
1.
anders, als bisher missverständlich in §2, Absatz 3, Ziffer 2
formuliert, auch der bestehende Leerstand und bestehende
AirBnB-Nutzungen erfasst werden,
2. sichergestellt wird, dass durch Ausgleichszahlungen sich weder Leerstandsspekulation noch Vermietung als Tourist*innenwohnung lohnt,
3. Leerstand nur bis zu drei Monaten ohne Genehmigung möglich ist,
4. die Genehmigung zur Zweckentfremdung die Ausnahme und nicht die Regel ist und nicht automatisch nach 6 Monaten als erteilt gilt,
5. die Verwaltung der Stadt Düsseldorf mit dem erforderlichen Personal ausgestattet wird, sowie durch Auskunfts- und Betretungsrecht die notwendigen Kontrollmöglichkeiten erhält,
6. die Laufzeit der Satzung nicht nur zwei Jahre beträgt, sondern fünf Jahre, wie es im Wohnungsaufsichtsgesetz § 10, Abs. 2 vorgesehen ist.
Diese sechs Punkte sind für eine Wohnraumschutzsatzung Mindestanforderungen, um der Stadtverwaltung Möglichkeiten zu geben, Wohnraum zu schützen und gegen Zweckentfremdung wirksam vorzugehen.
Wir bitten Sie dringend, die entsprechenden Änderungen in den Entwurf einzubauen und damit mitzuhelfen, dass sich die Wohnungssituation in Düsseldorf langfristig verbessern kann.
Mit freundlichen Grüßen
für das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum