Frau Ministerin Ina Scharrenbach
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Düsseldorf, 17.02.2020
Offener Brief
Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach
Städte und Gemeinden können in Gebieten, für die eine Erhaltungssatzung nach BauGB § 172 beschlossen wurde, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Sie haben damit eine Möglichkeit, auf unerwünschte Veränderungen der Bevölkerungsstruktur, die unter anderem durch die Verdrängung von Bestandsmietern droht, regulierend einzuwirken.
Die sogenannte Umwandlungsverordnung, die Landesverordnung, die für den kommunalen Genehmigungsvorbehalt bei Wohnungsumwandlungen die rechtliche Voraussetzung bildet, tritt allerdings in NRW in der derzeit gültigen Fassung mit Ablauf des 27. März 2020 außer Kraft!
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gehört zum Geschäftsmodell von Eigentümern, die am Markt höhere Erträge aus ihren Wohnimmobilien durchsetzen wollen. Bestandsmieter werden durch überhöhte Mietforderungen und oft zweifelhafte Eigenbedarfskündigungen aus ihren Wohnungen gedrängt, um dann „entmietete“ Wohnungen als Eigentumswohnungen zu hohen Preisen veräußern zu können. Da in den besonders betroffenen Innenstadtlagen kaum Ersatzwohnraum zu vergleichbaren Preisen verfügbar ist, führt der Verlust der Wohnung meist auch dazu, dass die
Betroffenen aus ihrem bisherigen Wohnquartier wegziehen müssen. Sollte die derzeit geltende Umwandlungsverordnung von der Landesregierung nicht verlängert oder erneut beschlossen werden, wäre den Städten und Gemeinden in NRW die Möglichkeit genommen, mittels Genehmigungsvorbehalt regulierend auf Wohnungsumwandlungen einzuwirken, um so der Verdrängung von Bevölkerungsgruppen, die nicht über ausreichend hohe Einkommen verfügen, etwas entgegenzusetzen. In seiner Urteilsbegründung zur sogenannten Mietpreisbremse hat das
Bundesverfassungsgericht im August letzten Jahres ausdrücklich festgestellt, dass es im öffentlichen Interesse liege, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken. Wir fordern deshalb von der Landesregierung, die Umwandlungsverordnung nicht ersatzlos auslaufen zu lassen!
Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach, wir bitten Sie darum, sich in der Landesregierung unbedingt für eine Verlängerung oder Neuverabschiedung der Umwandlungsverordnung einzusetzen
In Gebieten mit Erhaltungssatzung gibt der Genehmigungsvorbehalt bei Wohnungsumwandlungen Städten und Gemeinden ein wichtiges Instrument in die Hand, um besonders in innerstädtischen Lagen der drohenden Verdrängung weniger zahlungskräftiger Bevölkerungsgruppen und der Verschärfung der schon jetzt äußerst angespannten Wohnungssituation zumindest abmildernd entgegenzuwirken.
Düsseldorfer Bündnis für bezahlbaren Wohnraum
Mieterverein Witten
Paritätische Wohlfahrtsverband Düsseldorf
Mieter*inneninitative Europahaus Oberhausen
Recht auf Stadt Köln