Gericht setzt klares Zeichen zur Stärkung der Rechte von Mieter*innen
Das Gericht hat klar entschieden: der Eigenbedarf für eine Tochter der Familie Himmels war vorgetäuscht, die Kündigung war unrechtmäßig. Die Mieter*innen in Unterbilk dürfen bleiben. Ein langer Konflikt findet damit erst mal ein Ende.
In Unterbilk auf der Kronprinzenstraße 97 wurde einem Ehepaar nach einem Verkauf des Mietshauses von der neuen Eigentümerfamilie Himmels wegen Eigenbedarfs gekündigt. Nun sollten sie per Räumungsklage zum Auszug gezwungen werden. Das Paar lebt dort seit über 20 Jahren und hatte seine Zweifel daran, dass der behauptete Eigenbedarf tatsächlich bestand. „Wir sind froh, dass das Gericht so entschieden hat und unser Zuhause wieder sicher ist. Und wir sind den vielen engagierten Mitmenschen dankbar, die uns in der schwierigen Zeit den Rücken gestärkt haben. Hoffentlich kehrt jetzt endlich etwas Ruhe ein.“, so Georg Jesdinsky, einer der betroffenen Mieter.
Die Familie Himmels, der neben diversen Einzelfirmen auch eine Immobilienentwicklunggesellschaft gehört, hatte in mehreren Häusern unter anderem im Zooviertel und in Pempelfort wegen Eigenbedarfs gekündigt. Anzeigen im Internet und Transparente an den Fassaden der Häuser werben damit, dass dort Luxuswohnungen entstehen. „Dass für unsere Wohnung nie ein realer Eigenbedarf bestand, wurde uns schlagartig klar, als wir erfahren mussten, dass auch in anderen Häusern der Familie Eigenbedarfskündigungen für ein und dieselbe Person ausgesprochen wurden.“, so Georg Jesdinsky weiter. „Luxus erscheint so doch in einem ganz anderen Licht. Eigenbedarfskündigungen im Überfluss! Es ist gut für Düsseldorf, dass sich das Gericht diese Geschichten jetzt mal genauer angeschaut hat.“
„Das Vorgehen der Familie Himmels ist leider kein Einzelfall“, sagt Iris Rademacher vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. „Immer wieder melden sich Menschen bei uns, deren Häuser an Immobilienfirmen oder private Investoren verkauft wurden und die jetzt von Mieterhöhungen, Eigenbedarfskündigungen und Luxussanierungen betroffen sind. Hier muss die Stadt Düsseldorf schnell umdenken, Beratungsstellen einrichten und die Betroffenen durch wirkungsvolle Schutzsatzungen und klare rechtliche Regelungen besser schützen.“