02.07.2026

Mehr Kontrolle bei Kurzzeitvermietungen?

Am 20. Mai trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft. Jetzt sind Plattformen wie Airbnb dazu verpflichtet, ihre Buchungsdaten unter anderem mit städtischen Verwaltungen und Statistikämtern zu teilen. Für Düsseldorf bedeutet das, dass die Verwaltung besser nachvollziehen kann, welche Wohnungen in Düsseldorf als Ferienwohnungen vermietet werden.

Zuletzt gab es auf Airbnb über 3000 Inserate für Wohnungen in Düsseldorf. Gleichzeit hat die Stadt aber nur wenige hundert Genehmigungen für Ferienwohnungen erteilt. Für alle anderen Wohnungen kann die Verwaltung jetzt endlich richtig überprüfen, bei welchen der Wohnungen die genehmigungsfreie Vermietungsdauern von 90 Tagen pro Jahr überschritten wird. ob es zu einer konsequenteren Ahndung kommt, liegt an der städtischen Verwaltung. Es liegt in ihrer Verantwortung, die neue EU-Richtlinie anzuwenden und konsequent gegen die Zweckentfremdung vorzugehen.

Der hier rechts verlinkte Beitrag vom WDR-Magazin «Markt» [ab Minute 9:37] setzt sich mit der neuen Regelung auseinander. Im Beitrag wird ein Betreiber von mehreren Düsseldorfer Airbnb-Wohnungen mit dem Vorwurf der Zweckentfremdung konfrontiert. Nicht nur die Ähnlichkeit in der Inneneinrichtung erinnert uns stark an die Airbnb-Wohnungen auf der Oststraße, zu denen wir im Oktober 2025 gemeinsam mit fiftyfifty eine Aktion gemacht haben um die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferien-Wohnungen krisitiert haben.

In diesem Zusammenhang steht nun auch das Onlinemagazin duesseldorf-aktuell.de vor Gericht. Das Magazin wurde von Evangelidis u.a. verklagt, Anwaltskosten zu bezahlen, die im Rahmen einer Unterlassungsaufforderung entstanden sind. Zuvor hatte das Magazin über die Airbnb-Aktion berichtet.