Breites Bündnis will Unterschriften zum Schutz von Mieter*innen sammeln
Am Mittwoch den 15.01.2020 um 11:00 Uhr stellt ein breites Bündnis ein neues Bürgerbegehren unter dem Titel „Wohnen bleiben im Viertel“ im DGB-Haus auf der Friedrich-Ebertstraße 34 vor. Auf Initiative des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraums, das aus vielen verschiedenen Mitgliedern besteht, haben sich die Düsseldorfer Organisationen AStA an der Hochschule, Caritasverband, DGB, Diakonie, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Katholikenrat, Katholische Arbeiter Bewegung, Mieterbund, Paritätische Wohlfahrtsverband, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer, ver.di und das zakk zusammengetan, um das Bürgerbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“ zu unterstützen. Mit Hilfe von 16.000 Unterschriften will dieses Bündnis den Düsseldorfer Rat auffordern, für bestimmte Gebiete Schutzsatzungen für Mieter*innen zu verabschieden. So soll eine sogenannte Milieuschutzsatzung Umbauten, Abrisse und Modernisierungen sowie das Umwandeln von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten, die besonders hart von Mietpreissteigerungen betroffen sind, genehmigungspflichtig machen. Außerdem soll der Stadt mit Hilfe der geforderten Satzung die Möglichkeit gegeben werden, ihr Vorkaufsrecht beim Verkauf von Häusern geltend zu machen.
„Wir wollen vor allem den Bestand der derzeit noch bezahlbaren Wohnungen in Düsseldorf schützen, damit Mieter*innen nicht aus ihrem Viertel vertrieben werden.“ sagt Ben Klar Vertretungsberechtigter des Bürgerbegehrens. Prof. Dr. Rudi Voller, der das Bürgerbegehren ebenfalls vertritt ergänzt: „Die sozialen Wohlfahrtsverbände müssen häufig erfahren, dass ihre Klient*innen unter Wohnungsnot, Mietsteigerungen usw. leiden. Alleinerziehende oder alte Leute mit kleiner Rente sind davon beispielsweise besonders betroffen, wenn sie luxusmodernisierte Wohnungen nicht mehr bezahlen können und ihr Wohnviertel verlassen müssen. Das Baugesetzbuch gibt Kommunen die Möglichkeit, sie durch eine Milieuschutzsatzung davor zu schützen. Diese Chance wollen wir in Düsseldorf genutzt wissen.“
Im letzten Jahr hat das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum einige Fälle öffentlich gemacht, bei denen Mieter*innen nach dem Verkauf ihres Hauses Probleme mit dem*der neuen Eigentümer*in bekamen. Unter anderem hier soll die Milieuschutzsatzung helfen. „Denn viele Mieter*innen fühlen sich bei einem Hausverkauf schutzlos ausgeliefert, da zum Beispiel durch Modernisierungen die Mieten unbezahlbar werden. Würde die Stadt ihr Vorkaufsrecht nutzen, könnten bekannte Miethaie aus dem Verkehr gezogen werden.“ sagt Ben Klar.