13.07.2020

Pressemitteilung zu vorgetäuschtem Eigenbedarf – Protest und Prozess

Pressemitteilung / Fototermin Düsseldorf, 13.07.2020

Prozess wegen mutmaßlich vorgetäuschtem Eigenbedarf
Himmels baut 170 neue Wohnungen in Unterbilk

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum protestiert am Dienstag, den 14.07.2020 um 12.30 Uhr vor dem Amtsgericht gegen mutmaßlich vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen der Familie Himmels, denen auch eine Immobilienentwicklungsgesellschaft gehört. Zwei ihrer Häuser, eines in Pempelfort und eines im Zooviertel, stehen bereits leer. Anzeigen im Internet und Transparente an den Fassaden der Häuser lassen vermuten, dass dort Luxuswohnungen entstehen. Bisher ist nicht ersichtlich, dass ein Familienmitglied in die Häuser eingezogen wäre.

Auch in Unterbilk auf der Kronprinzenstraße 97 wurde Mieter*innen von der Familie Himmels wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Mieter*innen leben dort teilweise schon seit Jahrzehnten und wollen dies auch weiterhin. Sie wehren sich gegen ihren Auszug. Dass für diese Wohnung ein realer Eigenbedarf besteht, ist hochgradig zweifelhaft. Denn wie durch Recherchen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum herauskam, wurden in verschiedenen Objekten Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen, teilweise für ein und dieselbe Person. Die Töchter der Familie wollen die Bewohner*innen nun mit Hilfe einer Räumungsklage vor die Tür setzen. Diese Klage wird am 14.07.2020 vor dem Amtsgericht in Düsseldorf verhandelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Gegenzug wegen Betruges und anderen möglichen Straftaten in diesem Zusammenhang gegen die Familie Himmels.

Trotz dieser Hintergründe wird die Himmels Immobilienentwicklung GmbH an der Martinstr. 42 in Unterbilk einen großen Wohnkomplex mit ca. 170 Wohnungen bauen. „Die Bezirksvertretung 03 hat einem Bauvorhaben zugestimmt, das lediglich geringe Vorgaben für bezahlbaren Wohnraum vorsieht. Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Investor, der bereits negativ aufgefallen ist, weiterhin Großprojekte planen und durchführen kann, ohne an klare Vorgaben gebunden zu werden. Man hätte für das Grundstück zumindest einen Bebauungsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellen können, der dem Investor rechtliche Grenzen gesetzt hätte. Für die bereits bestehenden Häuser auf dem Grundstück an der Martinstraße wäre eine Milieschutzsatzung hilfreich gewesen, denn dann hätte die Stadt mit ihrem Vorkaufsrecht intervenieren können“ so Johannes Dörrenbächer vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum.

In der Vergangenheit war die Familie mit einer Vielzahl von Abmahnungen gegen Medien, Mieter*innen und Vertreter*innen des Bündnisses vorgegangen. Das Bündnis, die Mieter*innen und einzelne Medienvertreter*innen haben sich dagegen jedoch erfolgreich gewehrt.

„Im Fall Himmels besteht aus unserer Sicht eher Enteignungs- als Eigenbedarf. Die Politik muss Miethaien die Zähne ziehen können, damit Düsseldorf nicht nur eine Stadt der Reichen und renditeorientierten Investoren wird. In keinem Fall werden wir uns durch anwaltliche Abmahnschreiben einschüchtern oder gar mundtot machen lassen“, sagt Iris Rademacher vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum.

Protestaktion / Pressekonferenz

Dienstag, 14.07.2020, 12.30 Uhr,

Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1