Räumung wegen Verwertungskündigung? Abgewiesen!

“Keine Macht für niemand” hat der Hauseigentümer und Geschäftsführer einer Malerfirma mit integriertem Immobilienservice auf seine Hauswand an der Hansaallee gepinselt um dann doch das Machtgefälle zwischen Mieter und Vermieter ordentlich auszunutzen.
Den Mieter:innen hat er gekündigt – Verwertungskündigungen. Wir haben schon im März (hier) auf den Fall aufmerksam gemacht, im April (hier) haben wir Christos dann zum Amtsgericht begleitet. Dort hat er sich gegen die Räumungsklage verteidigt, die er bekommen hat, weil er und seine Familie nicht ausgezogen sind.
Jetzt ist das Urteil gesprochen worden: Die Klage wurde abgewiesen – Christos und seine Familie dürfen bleiben. Ähnlich lautet das Urteil auch bei einer weiteren Mietpartei des Hauses, und Matthias, ein weiterer gekündigter Mieter, ist in Berufung gegangen. Hier hatte der Richter die Räumungsklage zunächst als zulässig bewertet.
Mal sehen, ob der Vermieter in den nächsten Schritten die “Keine Macht für Niemand – aber mehr Macht für mich” Karte gegen die Mieter:innen noch ein Mal ausspielt oder doch bei seinen Leisten bleibt und statt Mietpreise in die Höhe zu treiben lieber wieder Wände hübsch bemalt.
Wie auch immer: wir unterstützen die Mieter:innen weiterhin und freuen uns erstmal über das für sie positive Urteil.
