09.07.2026

Vergesellschaftung von Wohnraum muss möglich bleiben – in Berlin und bundesweit!

Merz, Scharrenbach und Co stoppen! Grundgesetz verteidigen!

Die Bundesregierung will per Bundesgesetz „die Verstaatlichung privater Mietwoh-nungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene“ unterbinden. Damit greift sie einen Vorstoß der NRW-Bauministerin Ines Scharrenbach und ihres bayerischen Amtskollegen auf, die genau das gefordert hatten.


Der Zeitpunkt des Angriffs auf ein in der Verfassung verbrieftes Recht ist kein Zufall: Denn am 20. September wird das Berliner Abgeordnetenhaus neu gewählt. Es gibt gute Chancen, dass die Partei die Linke zur stärksten Kraft wird. Und damit besteht die reale Möglichkeit, das Vergesellschaftungsgesetz tatsächlich umzusetzen, das die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ inzwischen vorgelegt hat. Diesen Auftrag hatten die Berliner Wähler:innen schon 2021 per Volksentscheid mit großer Mehrheit (knapp 57 %) dem CDU-SPD-geführten Senat erteilt. Erfüllt wurde er aber bis heute nicht. Der Berliner Initiative geht es um die Überführung von privatem Immobilieneigentum in kollektives Gemeineigentum. Das ist mit Vergesellschaftung gemeint. Damit entfällt der Profitzwang. Das ermöglicht demokratische Kontrolle und gewährleistet die Versorgung mit bezahlbarem und sicherem Wohnraum.


Da die Berliner Entwicklung bundesweite Auswirkungen habe, müsse aus Sorge um den Immobilienstandort Deutschland der private Wohnungsbau insgesamt geschützt werden, heißt es aus der Bundesregierung. Geschützt werden sollen also genau diejenigen, die den gewaltigen Wohnraummangel mitverursacht haben, die von horrenden Mieten profitieren, die Mieter:-innen aus ihren angestammten Quar-tieren verdrängen und Wohnen zum Armutsrisiko gemacht haben! Tatsächlich hat die markt- und renditeorientierte private Wohnungswirtschaft bei der Bewältigung der akuten Wohnungskrise auf ganzer Linie versagt! Sie muss nicht geschützt werden, ihr muss im Gegenteil die Verfügung über Wohnraum als Renditeobjekt entzogen werden – nicht nur in Berlin, sondern bundesweit! Wohnen ist keine Ware! Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Wohnungen sind unser Zuhause.


Wir wissen aus Wien und anderen Städten, dass die Schaffung eines gemeinwohl-orientierten Wohnungssektors zur nachhaltigen Lösung der Wohnungskrise beitragen kann. Ohne Enteignung und Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne wird dieser gemeinnützige Wohnungssektor aber kaum entstehen. Deswegen stehen wir solidarisch an der Seite der Berliner Mieter:innenbewegung!

Wir fordern von der Bundes- und NRW-Landesregierung, von dem Vorhaben abzulassen, das in der Verfassung verbriefte Recht auf Vergesellschaftung durch Verbote unwirksam zu machen!
Hände weg vom Grundgesetz, das Vergesellschaftung ausdrücklich erlaubt!

Wir wollen, dass auf Bundes- und Landesebene endlich Politik für Mieter:innen und nicht für die Immobilienlobby gemacht wird. Statt Schutz des privaten Immobilien-eigentums könnte es längst einen bundesweiten Mietendeckel geben.

Dem Klassenkampf von oben müssen wir den Widerstand von unten entgegensetzen!

Vorankündigung zu unserer Protestaktion:
Donnerstag, 16.07.2026 um 11 Uhr
am NRW – Bauministerium



Bündnis für bezahlbaren Wohnraum Düsseldorf