19.03.2026

Verwertung ohne Limit?

Wenn es nach dem Eigentümer geht, soll das bunte Haus auf der Hansaallee bald abgerissen werden. Er will es durch einen Neubau ersetzen und setzt auf eine Kaltmiete von zukünftig 26€ pro Quadratmeter. Die Baugenehmigung hat die Stadt Düsseldorf schon ausgestellt – nur einen Monat nachdem der Oberbürgermeister im November 2024 einen besseren Schutz von Mieter:innen versprach.

Doch noch leben ein paar Menschen in dem Haus und sie wollen auch bleiben. Bezahlbaren alternativen Wohnraum würden sie so bald in Düsseldorf auch nicht finden. Der Eigentümer kündigte den Mieter:innen jedoch mit Hilfe einer Verwertungskündigung. Nur weil die Mieter:innen juristisch gegen die Kündigung vorgegangen sind, leben sie aktuell noch dort. Sie hoffen auf für sie positive Ausgänge der Gerichtsverfahren. Nur selten wagen Mieter:innen den teuren Schritt vor ein Gericht, um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu prüfen. Am Dienstag, den 17. 3. 2026 haben wir mit einer Pressekonferenz auf die Situation an der Hansaallee aufmerksam gemacht.


Wir vom Bündnis kritisieren das Instrument und die Anwendung der Verwertungskündigung scharf. Es trägt mit dazu bei, dass Mieter:innen ihre Wohnungen verlieren und die Mietpreise immer weiter in die Höhe getrieben werden.

Wir schätzen zudem, dass die Verwertungskündigungen im Falle der Hansaallee juristisch nicht haltbar sein könnten. Für eine Verwertungskündigung müssen vier Merkmale gleichzeitig zutreffen: Der Eigentümer muss die Absicht einer anderweitigen wirtschaftlichen Verwertung darlegen, die Angemessenheit dieser Verwertung belegen, aufzeigen, dass der Fortbestand des Mietverhältnisses der Verwertung entgegensteht und er muss erhebliche Nachteile befürchten, falls die Verwertung scheitert. Wir fragen uns, welche erheblichen Nachteile der Eigentümer zu befürchten hätte, wenn er das Haus nicht abreisen und es in der bisherige Form weiter vermieten würde. Auch zweifeln wir an der Angemessenheit der Verwertung, da die geplanten 26€ pro Quadratmeter für den Düsseldorfer Mietspiegel auf keinen Fall angemessen sind.

Wohnen ist nicht nur ein Grundrecht, sondern auch ein Grundbedürfnis. Deshalb sollte mit Wohnungen kein Handel, keine Spekulation und keine Verwertung betrieben werden dürfen. Die Verwertungskündigung macht dies in vielen Fällen möglich, wie wohl auch hier auf der Hansaallee.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis – kein Spekulationsobjekt.